Gesundheitspolitik 2.0: Was kommt nach Krankenhausreform und elektronischer Patientenakte?

Wir werden immer älter und unsere Medizin wird immer besser. Die jährlichen Kosten für medizinische Leistungen liegen daher inzwischen bei rund 6000 Euro pro Bürger. Größter Kostentreiber sind dabei die Krankenhäuser, da Klinikaufenthalte einen hohen Anteil pflegerischer Versorgung beinhalten.


Modernisierung


Die SPD hat vieles schon auf den Weg gebracht: Die 2024 verabschiedete Krankenhausreform wird die Qualität der Behandlungen verbessern und die Entwicklung der Kosten im Klinikbereich stoppen. Weitere Schritte zur Senkung der Kosten müssen folgen. Die Versorgung mit Arzneimitteln ist nachhaltig verbessert worden. Die Digitalisierung – wie bei der Einführung des E-Rezeptes oder der elektronischen Patientenakte – sorgt für mehr Transparenz und Vorteile beim Zugang zu Gesundheitsleistungen. Eine Versorgungspauschale ermöglicht es, dass chronisch Kranke nicht jedes Quartal in die Praxis müssen. Das entlastet Hausärzte und schafft freie Kapazitäten für Behandlungen.


Ärztemangel


Die gesundheitliche Versorgung muss dringend gestärkt werden. Vieles ist jahrelang liegen geblieben, viele Hausärzte arbeiten in vollen Praxen am Limit. 2024 hat die Bundesregierung das von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) vorgelegte Gesetz zur Reform der ambulanten Gesundheitsversorgung beschlossen. Damit wird der strukturelle Notstand von Hausarztpraxen insbesondere in ländlichen Regionen abgefedert. In Zukunft werden Hausärzte ihre Leistungen ohne Obergrenze oder Kürzungen abrechnen können. Die Entbudgetierung macht den Hausarztberuf wieder attraktiv. Auch die Notfallversorgung wird reformiert.


Krankenversicherung


Die SPD will schon seit langem die private Krankenversicherung abschaffen und eine Bürgerversicherung für alle einführen. Leider lässt sich das mit FDP und CDU seit Jahren nicht durchsetzen. Wir brauchen aber endlich eine solidarische Versicherung, die allen Menschen gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen in gleicher Qualität ermöglicht. Zudem wollen wir den Eigenanteil von Heimbewohnern für die stationäre Langzeitpflege auf 1000 Euro pro Monat begrenzen.

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